Allgemeine Geschäftsbedingungen



Bei Buchungen über Reiseveranstalter gelten immer deren AGB
Auf jeder Datenbank-Anbindung finden Sie, bevor Sie auf "Buchen" klicken können,
einen Link zu den AGB des von Ihnen ausgewählten Reiseveranstalter.
Wir empfehlen, vor Buchung einen Blick darauf zu werfen.



Rey-Sol - Buchungen direkt ab Hotelier


1. Der Abschluss einer Buchung :
a) Mit dem Abschicken des ausgefüllten Buchungsformulars über das Internetreiseportal bietet der Kunde der Rey-Sol Travel den stellvertretenden Abschluss einer Buchung bzgl. Unterkunft verbindlich an. Die Buchung wird für die den jeweiligen Hotelbetreiber vertretende Rey-Sol Travel verbindlich, sobald letztere dem Kunden die Buchung und den Preis der Unterkunft schriftlich bestätigt. Die Aushändigung der Buchungsbestätigung erfolgt üblicherweise per E-Mail-Versand durch Rey-Sol Travel.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Reiseanmelder auch für alle anderen in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen einzustehen hat.

2. Zahlungsmodalitäten :
a) Der Gast zahlt den vereinbarten Unterkunftspreis bei Anreise direkt an den Hotelier im Augenblick der Anreise. In wenigen Fällen machen Hoteliers die Gewährung eines Rabattes von einer Vorauszahlung oder Teilvorauszahlung abhängig (Early-Booking-Rabatt). Diese Rabatte sind entsprechend in den Online-Preistabellen und in den Buchungsbestätigungen gesondert ausgewiesen.
b) Um den Hotelier vor nicht ernst gemeinten Buchungen zu schützen wird eine Anzahlung von in der Regel 12 - 15% erwartet. Die Anzahlung ist direkt nach Buchung innerhalb von 10 Tagen per Banküberweisung zu leisten. Die genaue Höhe der Anzahlung ist in den Online-Preistabellen und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

3. Die Leistungen der Rey-Sol Travel :
a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung und den Preistabellen die auf den Internetseiten und im Online-Katalog auf www.Rey-Sol.com veröffentlicht, sowie in der Buchungsbestätigung aufgeführt werden.
b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt werden. Als "Kundenwünsche" aufgeführte Nebenabreden sind unverbindlich da deren Umsetzung eine freiwillige Leistung des Hoteliers ist.

4. Preisanpassung :
Rey-Sol Travel behält sich die Änderung der im Online-Katalog angegebenen Preise vor (z.B.: Sonderangebote, Last-Minutes, Gruppen- oder Langzeitrabattierungen) vor. Eine Änderung der Preise nach Abschluss einer Buchung ist jedoch ausgeschlossen. Preis-Irrtümer gehen zu Lasten des Kunden, selbstverständlich mit der Option von der Buchung zurückzutreten. Immer wieder ändern Hoteliers ihren Katalog an geldwerten Vorteilen und wollen diese Änderungen auch auf abgeschlossene Buchungen durchsetzen. Rey-Sol Travel ist Mittler zwischen Hotelier und Kunde im Direktvertrieb. Wir sind zu umfassender und korrekter Weitergabe von Informationen verpfllichtet. Wenn allerdings Hoteliers ihre Zusatzleistungen beschneiden, können wir nur vermittelnd tätig werden. Wir sind kein Reiseveranstalter im Direkt-Vertrieb ab Hotelier und somit nicht haftbar für nachträgliche Änderungen.

5. Leistungsänderungen :
Änderungen oder Abweichungen der Hotelleistungen von der ausgewiesenen Online-Katalogbeschreibung, die nach Vertragsabschluss erfolgen, und die von Rey-Sol Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche an den Hotelier, jedoch nicht an Rey-Sol Travel, unberührt. Rey-Sol Travel ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen, sofern wir davon Kenntnis erhalten. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages bietet Rey-Sol Travel dem Kunden nach seiner Wahl kostenlose Umbuchungen oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag an.

6. Rücktritt des Kunden (Stornierung) :
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es ist erforderlich, den Rücktritt schriftlich (per e-mail) zu erklären. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Rey-Sol Travel. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, gelten folgende Stornokosten-Regelungen:
Die Storno-Gebühr beträgt 20%, jedoch niemals mehr als die Anzahlung. Nachforderungen über die getätigte Anzahlung hinaus werden nicht gestellt.
Bei Reiseabbruch nach erfolgter Anreise gewähren die meisten Hoteliers eine (anteilige) Erstattung der nicht genutzten Übernachtungen. Dieses ist eine freiwillige Leistung aus Kulanz, einen Rechtsanspruch darauf hat der Gast nicht.

7. Änderungen auf Verlangen des Kunden (Umbuchungen) :
a) Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, so ist diese je nach Verfügbarkeit möglich. Umbuchungen sind Änderungen des Reisetages, des Reiseziels oder der Unterkunft.
b) Für Umbuchungen im Sinne von 7. a) wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro.
c) Tritt an die Stelle der gebuchten Reiseteilnehmer andere Reiseteilnehmer so muss Rey-Sol Travel darüber Mitteilung gemacht werden. Eine Umbuchungsgebühr fällt nicht an.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Firma Rey-Sol Travel :
a) Rey-Sol Travel kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen die Hausordnung des Hoteliers verstösst oder andere Gäste erheblich stört, so dass eine weitere Unterbringung für den Hotelier, für Rey-Sol Travel oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung ist für Rey-Sol Travel entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten durch den Kunden gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen der Mitarbeiter von Rey-Sol, von Geschäftspartnern der Firma Rey-Sol Travel oder deren Mitarbeitern sowie von anderen Reisegästen der Fall. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann Rey-Sol Travel von der Buchung zurücktreten.

9. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten
des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a) Entsprechen die Reiseleistungen nicht der Onlinebeschreibung auf den Portalen der Rey-Sol Travel, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. der Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Kunde muss den Mangel vor Ort bei Rey-Sol Travel zur Anzeige bringen.
b) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber Rey-Sol Travel anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber Rey-Sol Travel und ihren Mitarbeitern erfolgen.

10. Datenschutz :
Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur an die Hoteliers.

11. Gerichtsstand :
Der Kunde kann Rey-Sol Travel nur an deren Sitz verklagen.
Firmensitz ist : Kruppstr. 2, DE-51381 Leverkusen

Stand: März 2014



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